FAMILIENVERBAND
Der Familienverband in seiner jetzigen Form wurde durch Beschluss des Familientages vom 2. Juni 1962 gegründet. Er ist beim Amtsgericht Bonn in das Vereinsregister eingetragen. Er ist Mitglied der Vereinigung der Deutschen Adelsverbände (VdDA) und gehört dem Verband „Der Sächsische Adel e.V.“ an.
DER VORSTAND
erledigt alle Familienangelegenheiten, die nicht dem Familientag vorbehalten sind, bereitet die Familientage vor, berichtet über seine Tätigkeit, setzt die Beschlüsse der Familientage um und nimmt die Aufgaben des Kuratoriums der von Arnim’schen Stiftung wahr.
DIE FAMILIE
Die Familie definiert sich als die Gesamtheit der Träger des Namens „v. Arnim“, die als Nachkommen beiderlei Geschlechts der drei Brüder Claus I, Ludeke I und Wilke I v. Arnim, die um 1400 gelebt haben, im Mannesstamme ehelich geboren oder nachträglich legitimiert wurden sowie deren Ehefrauen. Der Familie gehören z. Zt. knapp 500 Personen an, von denen, soweit sie volljährig sind, die meisten dem Familienverband beigetreten sind.
ZWECK UND AUFGABE
Der Verband hat den Zweck, den Mitgliedern das Bewußtsein zu vermitteln und zu erhalten, daß ihre Vorfahren als Angehörige der vormals führenden Schicht in Deutschland historische, kulturelle und soldatische Beiträge geleistet und damit dem Arnim‘schen Namen Ansehen verschafft haben. Dieses Bewußtsein soll die Mitglieder veranlassen, sich dieses Ansehens als Angehörige einer Familie des historischen deutschen Adels würdig zu erweisen.
KONTAKT
Joachim Graf Arnim a.d.H. Boitzenburg (vorsitzender@vonarnim.com)